Eigenes Zubehör wie z.B. Fahrradkörbe dürfen montiert werden. Voraussetzung ist, dass die Verkehrssicherheit des Rades gewährleistet bleibt. Anbauten, die den Rahmen, die Komponenten oder die Funktion des Rades beeinträchtigen oder beschädigen sind nicht erlaubt und die Garantie erlischt. Kratzer oder anderer Verschleiß, durch die Montage von Zubehör bedingt, sind keine Garantiefälle.