- Geldwerter Vorteil: Mitarbeiter dürfen ihr Dienstrad auch in der Freizeit nutzen. Dadurch entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Dieser Versteuerungssatz liegt bei 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP).
Was heißt das jetzt konkret? - Hier ein Beispiel:
Du hast dich für das SMAFO 4 entschieden. Der UVP liegt bei 2.299 € - Bezugsgröße für den geldwerten Vorteil liegt bei ca. 574 € * 1% = 5,74 € pro Monat / ca 69 € pro Jahr. - Das war nicht immer so: Bis 2019 galt noch 0,5 % Versteuerung. Innerhalb des Klimapakets wurde der Steuersatz zum Vorteil der Arbeitnehmer nach unten korrigiert, um die nachhaltige Mobilität zu fördern.